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Das LG München I hat eine Klage gegen einen Münchner Automobilhersteller abgewiesen, wonach dieser verpflichtet werden sollte, den Vertrieb von Pkw mit Verbrennungsmotoren ab dem 31. Oktober 2030 zu unterlassen, soweit nicht sichergestellt ist, dass durch Produktion und Nutzung dieser Pkw keinerlei Anstieg von Treibhausgasen in der Atmosphäre zu erwarten ist (Az. 3 O 12581/21).
Das LG München I hat der Klage eines Umweltvereins gegen einen Automobilhersteller aus München wegen irreführender Werbung stattgegeben (Az. 1 HK O 4969/22).
Die Förderrichtlinie zum INVEST-Programm wird lt. BMWK nun mit Wirkung zum 06.02.2023 für weitere vier Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert. Investitionen von Business Angels in junge innovative Unternehmen werden somit auch weiterhin bezuschusst.
Das BMF-Schreiben gibt gemäß § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2023 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind (Az. IV C 7 – S-3225 / 20 / 10001 :004).
Das BVerfG hat entschieden, dass auch § 36 Abs. 6a KStG in der Fassung von § 34 Abs. 13f KStG in der Fassung des JStG 2010 mit Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist (Az. 2 BvL 29/14).